Eigentum
Das Eigentum stellt die allseitige rechtliche Gewalt über eine Sache (z.B. Grundstück) dar, und zwar durch den Eigentümer. In der Regel fällt Eigentum und BesitzDer Besitz stellt die tatsächliche Gewalt über eine Sache (z.B. Grundstück) dar, z.B. Nutzer, Pächter, Inhaber. In der Regel fällt Besitz und Eigentum in einer Person zusammen.... in einer Person zusammen.
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