| Begriff | Definition |
|---|---|
| Überwachungsbedürftige Anlagen |
Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen: 1. Dampfkesselanlagen, 2. Druckbehälteranlagen, 3. Füllanlagen, 4. Leitungen unter innerem Überdruck, 5. Aufzüge, 6. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, inklusive Bereiche mit explosiven Gasen und Stäuben, 7. Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten 1. Lageranlagen > 10.000 Liter 2. Füllstellen > 1.000 l/h 3. Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen 4. Entleerstellen für leicht- oder hoch entzündliche Flüssigkeiten. |
| Umzugsmanagement |
Planung und Simulation beliebiger Umzugsvarianten; Arbeitsplatz- und Ausstattungsanforderungen (IT, TK); Anzeige freier Kapazitäten mit Reservierungsfunktion; Erstellung von Umzugsetiketten, Inventarlisten... |
| Variable Kosten |
Variable Kosten steigen oder sinken proportional zur Anzahl der erstellten Produkte bzw. Leistungen. Für die verschiedenen Spiegel stellen beispielsweise die Papierkosten variable Kosten dar. Das Gegenstück zu den variablen Kosten sind Fixkosten, die unabhängig von der Produktionsmenge konstant bleiben. |
| VDMA |
Abk. für "Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau" |
| VDMA 24196 |
VDMA 24196 überführt in DIN 32736 Mit der VDMA 24196 \"Gebäudemanagement - Begriffe und Leistungen\" hat die Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA bereits 1996 eine Richtlinie zum Gebäudemanagement erarbeitet und herausgegeben. Das Ziel, die bis dahin mit unterschiedlichen Inhalten verwendeten Begriffe zu vereinheitlichen und die dazugehörenden Leistungen zu beschreiben, wurde erreicht. VDMA 24196 hat sich am Markt erfolgreich durchgesetzt und ist ein anerkannter Standard in der Branche. Im August 2000 ist DIN 32736 unter gleichem Namen erschienen. Basis der neuen DIN-Norm ist die bekannte VDMA 24196, welche sich in ihren wesentlichen Teilen wiederfindet. Das Gebäudemanagement gliedert sich weiterhin in die drei Leistungsbereiche Technisches Gebäudemanagement (TGM), Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM) und Kaufmännisches Gebäudemanagement (KGM). Da in allen drei Leistungsbereichen flächenbezogene Leistungen enthalten sein können, wurde das \"Flächenmanagement (FLM)\" ergänzend berücksichtigt. Mit der Herausgabe der DIN 32736 wird die VDMA 24196 zurückgezogen. Parallel zur DIN 32736 ist das erläuternde Beiblatt 1 \"Gebäudemanagement - Begriffe und Leistungen - Gegenüberstellung von Leistungen\" erschienen. Es stellt u. a. einen Zusammenhang zwischen dem Gebäudemanagement, der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) und DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau) her. Das Beiblatt hilft, die unterschiedlichen Leistungen und daraus resultierenden Kosten richtig zuzuordnen und sorgt dadurch bei Vermietern und Mietern für mehr Transparenz bei der Betriebskostenabrechnung. |
| Vektorisierung |
Umwandlung einer Pixelgrafik (z.B. im Format JPG, BMP oder GIF) in eine Vektorgrafik (z.B. in das Format DWG, DGN oder DXF). Häufig gebraucht, um alte Pläne nach einem Scan in ein CAD-kompatibles FOrmat zu überführen. |
| Vermögenserwerb |
Übereignung eines Vermögensgegenstands durch Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung. |
| Vermögenshaushalt |
Der Vermögenshaushalt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, welche das Vermögen oder die Schulden einer Stadt verändern. Hierunter fallen zum Beispiel Ausgaben für den Straßenbau oder Einnahmen aus dem Verkauf von städtischen Grundstücken. |
| Vertrags- und Dokumentenmanagement |
Verwaltung jeglicher Verträge und Dokumente; Aufruf aus der Gebäudeebene heraus möglich; Übersicht über Laufzeiten, Fristen und Zahlungsweisen; Aufbewahrungs- und Revisionspflichten; Überwachungs- und Mahnfunktion... |
| Verwaltungshaushalt |
Der Verwaltungshaushalt umfasst nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht dem Vermögenshaushalt zuzuordnen sind. Dies sind Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen nicht erhöhen oder vermindern. Dazu zählen unter anderem laufende wiederkehrende Kosten für Energieversorgung, Versicherungsbeiträge, Personalausgaben. |
| Webservice |
Ein Webservice bzw. Webdienst ist eine Software-Anwendung, die mit einem Uniform Resource Identifier (URI) eindeutig identifizierbar ist und deren Schnittstellen als XML-Artefakte definiert, beschrieben und gefunden werden können. Ein Webservice unterstützt die direkte Interaktion mit anderen Software-Agenten unter Verwendung XML-basierter Nachrichten durch den Austausch über internetbasierte Protokolle.
Beispielsweise folgende Funktionen können über Webservices ausgeführt werden: Anlegen von Objekten, Abruf von Informationen eines Einzelobjektes, Bearbeiten von Merkmalen eines Einzelobjektes, Abruf von Listen, Löschen von Objekten, Zuordnen uns Trennen von Objekten. |
| Wildcard |
(engl.) Auch Platzhalter genannt. Erlaubt z.B. das Suchen in einem Datenbestand unter Auslassung von Kriterien (z.B. Suche nach "Flur*" findet "Flur" und "Flurstück") |
| WoFlV |
Abk. für: Wohnflächenverordnung: Seit dem 1. Januar 2004 gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die Verordnung basiert auf den §§ 4244 der II. Berechnungsverordnung und löst diese ab. Sie beinhaltet die gesetzliche Definition der Wohnfläche. |
| Wohneigentumsgesetz |
Das Wohneigentumsgesetz (WEG), das zuletzt mit Wirkung zum 1. Juli 2007 geändert wurde, bietet die rechtliche Grundlage für Grundstücke und Wohnungen, die auf seiner Grundlage geteilt sind. Das Wohneigentumsgesetz regelt in 64 Paragrafen das Wohnungseigentum und dessen Begründung, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Verwaltung, das Wohnungserbbaurecht, das Dauerwohnrecht, die Verfahrensbestimmungen und die ergänzenden Bestimmungen. |
| Wohnflächenverordnung |
Seit dem 1. Januar 2004 gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die Verordnung basiert auf den §§ 4244 der II. Berechnungsverordnung und löst diese ab. Sie beinhaltet die gesetzliche Definition der Wohnfläche. |