| Begriff | Definition |
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| IASB |
Abk. für International Accounting Standards Board: Ein international besetztes unabhängiges Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die International Financial Reporting Standards (IFRS) entwickelt und bei Bedarf überarbeitet. Die IFRS bestimmen die Grundsätze, nach denen Jahresabschlüsse von Unternehmen für Zwecke der internationalen Kapitalmärkte erstellt werden. Sie sind die Grundlage der Rechnungslegung in der EU und vielen Staaten. Daher hat das IASB eine besondere Bedeutung für das Funktionieren der internationalen Kapitalmärkte, die auf relevante und verlässliche Informationen zur Entscheidungsfindung angewiesen sind. |
| IFRS |
Abk. für International Financial Reporting Standard: Internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Sie sollen losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse regeln. Die IFRS werden von zahlreichen Ländern zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben. Sie bestehen aus Standards und offiziellen Interpretationen dieser Standards. Für die IFRS gibt es ein Rahmenkonzept. Die Zielsetzung der IFRS geht über die des HGB hinaus. Sie definiert die Informationsfunktion als oberstes Ziel und ordnet alle anderen Ziele dieser Funktion unter, trifft damit aber eine eindeutige Entscheidung über mögliche Zielkonflikte. Nach den IFRS wird die Zielgruppe der Anleger als primäre Adressaten des Jahresabschlusses definiert. Aliases (separate with |): IAS
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| II. BV |
Abk. für |
| Immobilien- und Liegenschaftsmanagement |
Gesamtüberblick über alle Immobilien und Liegenschaften; Portfolio-Bildung; Benchmarking; Grundbuch / -steuerdaten; Wertentwicklung und Abschreibung |
| Infrastruktur |
Der Sammelbegriff Infrastruktur bezeichnet alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller oder institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren. Es lassen sich unterscheiden die vorgegebene Infrastruktur (Klima, räumliche Lage, Menschen), die von Privaten geschaffene Infrastruktur und die vom Staat gestaltete Infrastruktur (Wirtschaftsordnung, staatliche Unternehmertätigkeit und staatliche Infrastrukturinvestitionen). |
| Instandaltung |
Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmittel soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird. Die DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen Wartung / Inspektion / Instandsetzung / Verbesserung |
| Instandhaltungsmanagement |
Grafische Darstellung von Maschinen und Anlagen im Gebäudeplan; Zeit- oder zustandsgesteuerte Wartungspläne; Automatische Generierung von Arbeitsaufträgen; Zeit- und Materialverbrauch; Schnittstelle zur GLT... |
| Inventarmanagement |
Verwaltung beliebiger Inventargegenstände / Anlagen; Zustandsbewertung und Statistik; Automatische Bewertung der Restbuchwerte; Budget- und Kostenstellenverwaltung; Verknüpfung mit technischen Dokumentationen... |
| ITIL |
Abk. für "IT Infrastructure Library": Sammlung von Best Practices bzw. Good Practices in einer Reihe von Publikationen, die eine mögliche Umsetzung eines IT-Service-Managements (ITSM) beschreiben und inzwischen international als De-facto-Standard hierfür gelten. In dem Regel- und Definitionswerk werden die für den Betrieb einer IT-Infrastruktur notwendigen Prozesse, die Aufbauorganisation und die Werkzeuge beschrieben. |
| ITSM |
Abk. für "IT-Service-Management": bezeichnet die Gesamtheit von Maßnahmen und Methoden, die nötig sind, um die bestmögliche Unterstützung von Geschäftsprozessen durch die IT-Organisation zu erreichen. |