| Begriff | Definition |
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| GAEB |
Abk. für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen: Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten. Über den GAEB-Datenaustausch können Software-Produkte unterschiedlicher Hersteller miteinander kommunizieren. Die Arbeit des GAEB dient dem allgemeinen Nutzen und orientiert sich an folgenden Grundlagen: Text- und Produktneutralität, Praxisnähe, Wirtschaftlichkeit, Anerkannte Regeln der Technik.
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