| Begriff | Definition |
|---|---|
| GEFMA 444 |
Zertifizierungsverfahren für CAFM-Software durch die GEFMA. Das aktuell vorgelegte Zertifizierungsverfahren umfasst derzeit neun Kriterienkataloge (Basiskatalog, Flächen-, Instandhaltungs-, Inventar-, Reinigungs-, Reservierungs-, Schließanlagen-, Umzugs- und Vermietungsmanagement). Das Zertifikat der GEFMA wird für die konkret geprüfte Version einer Software für die Dauer von 2 Jahren erteilt. Es dokumentiert die Einhaltung von Mindeststandards für Anwendungsfunktionalitäten von CAFM-Softwareprodukten. Mit dem Erhalt des Zertifikats ist allerdings keinerlei Vergleich oder Bewertung im Sinne eines Rankings von CAFM-Produkten verbunden. |