Glossar
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H
| Begriff |
Definition |
| Handwerkerkopplung |
Integration von externen Lieferanten und Auftragnehmern, die mit dem Auftraggeber über ein Online Auftragstool zusammenarbeiten. Der Lieferant kann via Web-Browser Aufträge selektieren, entgegennehmen und deren Fertigstellung melden. Diese Daten werden in das zentrale CAFM übernommen.
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| Haushaltsdefizit |
Ein Haushaltsdefizit (auch Budgetdefizit) entsteht, wenn die Summe der Ausgaben in einem Haushaltsjahr die Summe der Einnahmen überschreitet.
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| Haushaltsplan |
Mit ihren Haushaltsplänen steuern die Parlamente, Stadt-, Kreis- und Gemeinderäte der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) sowie die Sondervermögen die Finanzen ihrer Körperschaft.
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| Haushaltsüberschuss |
Ein Haushaltsüberschuss (oder Budgetüberschuss) liegt dann vor, wenn die Einnahmen in einem Haushaltsjahr die Ausgaben überschreiten.
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| HOAI |
Abk. für "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure"
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung (das Honorar) der Leistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland. Der Begriff Ingenieur bezieht sich hierbei auf die im Bauwesen tätigen Fachrichtungen (Bauingenieure, Bauphysiker, Versorgungstechnikingenieure, Elektroingenieure, Vermessungsingenieure, Gartenbauingenieur, Landschaftplaner etc.).
Die HOAI ist in 15 Teile gegliedert, die allgemeine oder vorhabenspezifische Regelungen enthalten.
Teil I Allgemeine Vorschriften
Teil II Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten
Teil III Zusätzliche Leistungen
Teil IV Gutachten und Wertermittlungen
Teil V Städtebauliche Leistungen
Teil VI Landschaftsplanerische Leistungen
Teil VII Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Teil VII Verkehrsplanerische Leistungen
Teil VIII Leistungen bei Tragwerksplanungen
Teil IX Leistungen bei der Technischen Ausrüstung
Teil X Leistungen für Thermische Bauphysik
Teil XI Leistungen für Schallschutz und Raumakustik
Teil XII Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau
Teil XIII Vermessungstechnische Leistungen
Teil XIV Schluss- und Überleitungsvorschriften
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