| Begriff | Definition |
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| GAEB |
Abk. für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen: Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten. Über den GAEB-Datenaustausch können Software-Produkte unterschiedlicher Hersteller miteinander kommunizieren. Die Arbeit des GAEB dient dem allgemeinen Nutzen und orientiert sich an folgenden Grundlagen: Text- und Produktneutralität, Praxisnähe, Wirtschaftlichkeit, Anerkannte Regeln der Technik.
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| Gebäudeautomatisierung |
Als Gebäudeautomation (GA) bezeichnet man die Gesamtheit von Überwachungs-, Steuer-, Regel- und Optimierungseinrichtungen in Gebäuden. Sie ist damit ein wichtiger Bestandsteil des technischen Facility Managements. Ziel ist es Funktionsabläufe gewerkeübergreifend selbständig (automatisch), nach vorgegebenen Einstellwerten (Parametern) durchzuführen oder deren Bedienung bzw. Überwachung zu vereinfachen. |
| Gefahr |
Nicht orientierte oder bestimmte Gefährdung. |
| Gefahrenanalyse |
Umfassende Identifizierung und Bewertung aller möglichen Gefährdungen für die Risikobewertung von Geräten, Anlagen oder auch Mitarbeitern. |
| GEFMA |
Abkürzung für "German Facility Management Association" (Deutscher Verband für Facility Management) GEFMA setzt sich für die professionelle Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften ein. Ziel der GEFMA ist es, bei Eigentümern, Betreibern und Nutzern von Immobilien das Interesse am Facility Management zu wecken und von seinen Vorteilen zu überzeugen. GEFMA definiert FM-Qualitätsstandards in den GEFMA-Richtlinien. Zahlreiche Hochschulen und private Bildungsträger bilden nach von GEFMA entwickelten und zertifizierten Lehrinhalten aus. Bundesweit bietet GEFMA in Regionalkreisen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern Fachinformationen und persönlichen Erfahrungsaustausch. |
| GEFMA 444 |
Zertifizierungsverfahren für CAFM-Software durch die GEFMA. Das aktuell vorgelegte Zertifizierungsverfahren umfasst derzeit neun Kriterienkataloge (Basiskatalog, Flächen-, Instandhaltungs-, Inventar-, Reinigungs-, Reservierungs-, Schließanlagen-, Umzugs- und Vermietungsmanagement). Das Zertifikat der GEFMA wird für die konkret geprüfte Version einer Software für die Dauer von 2 Jahren erteilt. Es dokumentiert die Einhaltung von Mindeststandards für Anwendungsfunktionalitäten von CAFM-Softwareprodukten. Mit dem Erhalt des Zertifikats ist allerdings keinerlei Vergleich oder Bewertung im Sinne eines Rankings von CAFM-Produkten verbunden. |
| Gemarkung |
Die Gemarkung (auch: Grundbuchbezirk) umfaßt mehrere Fluren. |
| Gemeinkosten |
Gemeinkosten werden gleichzeitig von mehreren Produkten oder Kostenstellen verursacht. Bspw. die Kosten des Abteilungsleiters entstehen gemeinsam für alle Produkte der betreffenden Abteilung. Gemeinkosten werden über Verteilungsschlüssel, sog. Kostentreiber oder Bezugsgrößen, den einzelnen Produkten zugerechnet. Das Gegenstück zu den Gemeinkosten sind die Einzelkosten. In öffentlichen Verwaltungen wie auch in anderen Dienstleistungsbetrieben dominieren typischerweise die Gemeinkosten gegenüber den Einzelkosten. |
| Gesamtdeckungsprinzip |
Im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt dienen alle Einnahmen insgesamt zur Deckung aller Ausgaben. |
| Geschäftsprozessoptimierung |
Eine Abfolge von Tätigkeiten, die zur Schaffung eines Produktes dienen und in einem direkten Zusammenhang stehen. |
| Gewährleistungsmanagement |
Überwachung und Kontrolle alle Gewährleitungsfristen z.B. an Anlagen, Bauteilen und oder Lieferungen. |
| GLT |
Abk. für |
| Grundbuch |
Ein vom Grundbuchamt geführtes Register, aus dem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken ersichtlich sind. Das Grundbuch ist in die Abteilungen I, II und III aufgeteilt. |
| Grundbuch Abteilung I |
In dieser Abteilung wird der Eigentümer und die Grundlage seiner Eintragung vermerkt. Grundlage der Eintragung können z. B. Auflassung, Erbfolge, oder Zuschlagsbeschluss im Versteigerungsverfahren sein. |
| Grundbuch Abteilung II |
In Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt, mit Ausnahme der Grundpfandrechte, die in Abteilung III eingetragen werden. |