| Begriff | Definition |
|---|---|
| EBF |
Energiebezugsfläche (EBF): Die EBF ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Die EBF wird brutto, das heisst aus den äusseren Abmessungen einschliesslich begrenzender Wände und Brüstungen berechnet. Bei reinen Wohnbauten entspricht die EBF im Normalfall der für die Ausnützungsziffer verwendeten Bruttogeschossfläche BGF. |
| EEWärmeG |
Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) ist ein am 1. Januar 2009 in Kraft getretenes Bundesgesetz, das die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung vorantreiben soll. Danach müssen unter anderem Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs durch den Einsatz entsprechender Anlagen decken. |
| Effektivität |
Untersucht das Verwaltungshandeln im Hinblick auf seine Wirksamkeit. Im Vordergrund steht, was getan wird, ohne dabei ausdrücklich auf die Art und Weise einzugehen, wie die angestrebten Ziele erreicht werden. Damit verfolgt die Effektivitätsbeurteilung eine auf das grundsätzliche Handeln ausgerichtete und damit eher langfristige Perspektive. Oder anders formuliert: Effektivität heißt, die richtigen Dinge tun. |
| Effizienz |
Untersucht das Amtshandeln im Hinblick auf seine Leistung. Im Vordergrund steht, wie bestimmte Ziele erreicht werden, ohne die Ziele dabei ausdrücklich in Frage zu stellen. Damit verfolgt die Effizienzbeurteilung eine eher kurzfristige, auf direkte Tätigkeiten ausgerichtete Perspektive. Oder anders formuliert: Effizienz heißt, die Dinge richtig tun. |
| Eigenbetrieb |
Wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das nach dem Eigenbetriebsrecht geführt wird. |
| Eigentum |
Das Eigentum stellt die allseitige rechtliche Gewalt über eine Sache (z.B. Grundstück) dar, und zwar durch den Eigentümer. In der Regel fällt Eigentum und Besitz in einer Person zusammen. |
| Eigentümer-Modell |
Der Nutzer ist gleichzeitig Eigentümer einer Immobilie. Siehe in Abgrenzung: Mieter-Vermieter-Modell |
| Einsatzplan |
Ein Einsatzplan ist ein umfassender Plan für Maßnahmen bei einem Vorgehen in ein gefährdetes Objekt. Oftmals werden sie falsch mit einem Feuerwehrplan gleichgesetzt, der aber lediglich einen Bestandteil des Einsatzplanes ausmacht. In einem Einsatzplan sind alle Faktoren die einen Einsatz beeinflussen können, von Anfahrtswegen, möglichen Verkehrshindernissen, bis hin zu Hydranten, Erste-Hilfe-Kästen und Anleitermöglichkeiten vermerkt. Einsatzpläne sind sehr komplex und sollten ständig aktualisiert, verbessert und überprüft werden. |
| Einzelkosten |
Einzelkosten lassen sich direkt, also verursachungsgerecht, den einzelnen Produkten oder Kostenträgern zurechnen. Das Gegenstück zu den Einzelkosten sind Gemeinkosten, also solche Kosten, die nicht einem Produkt direkt zurechenbar sind. |
| Energiebezugsfläche |
Energiebezugsfläche (EBF): Die EBF ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Die EBF wird brutto, das heisst aus den äusseren Abmessungen einschliesslich begrenzender Wände und Brüstungen berechnet. Bei reinen Wohnbauten entspricht die EBF im Normalfall der für die Ausnützungsziffer verwendeten Bruttogeschossfläche BGF. |
| Energieeinsparverordnung - EnEV |
Die Regelung faßt die bisherigen Verordnungen über Wärmeschutz und zu den Heizungsanlagen zusammen. Die in der EnEV festgelegten Richtwerte für den Energiebedarf basieren auf der integrierten Betrachtung der Anlagentechnik einerseits und dem Wärmeschutz des Gebäudes andererseits. Damit ist die Verordnung auf eine ganzheitliche Optimierung der Einsparmöglichkeiten auf der Technik- und der Gebäudeseite ausgerichtet. Die Verordnung führt vor allem zu einer Verschärfung der Anforderungen im Neubau. Mit Hilfe neuer Standards soll der zulässige Energiebedarf gegenüber dem früheren Anforderungsniveau um rund 30 Prozent gesenkt werden. Bei bestehenden Gebäuden müssen - ähnlich wie bei der Wärmeschutzverordnung '95 - für bestimmte Baumaßnahmen an der Gebäudehülle vorgegebene und mit der EnEV noch einmal verschärfte Mindest-Dämmwerte erreicht werden. In Einzelfällen (oberste Geschoßdecke, alte Heizungsanlagen) werden Nachrüstverpflichtungen ausgesprochen. Außerdem wird durch "Energiebedarfsausweise" die Energietransparenz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt erhöht. |
| Energiemanagement |
Übernahme und Auswertung beliebiger Verbrauchsdaten; Nulldurchgang, Zählertausch; Kostenstellenzuordnung prozentual und per Umlageschlüssel; Anbindung an das Mietmanagement ... |
| Erbbaurecht |
Veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu haben. Bestimmte Zeit, oft 99 Jahre. Nach Ablauf der bestimmtenZeit erlischt das Erbbuarecht. Für das Bauwerk hat der Grundeigentümer dem Berechtigten eine Entschädigung zu zahlen (nur erste Rangstelle im Grundbuch ). |
| Eröffnungsbilanz |
Vermögenserfassung und –bewertung mit dem Ziel, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage einer Kommune zu ermitteln. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei das Immobilienvermögen. |
| Ersatzdeckungsmittel |
Wenn die Zuführung an den Vermögenshaushalt geringer ist als die Kreditbeschaffungskosten und die ordentlichen Tilgungen, ist die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung trotzdem gewahrt, wenn Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung stehen. Darunter versteht man die Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen, Beiträge und ähnliche Entgelte. |