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Glossar

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Begriff Definition
Daten

Daten sind „zum Zweck der Verarbeitung zusammengefasste Zeichen, die aufgrund bekannter oder unterstellter Abmachungen Informationen (d.h. Angaben über Sachverhalte und Vorgänge) darstellen“ (Zit. nach Gabler).

Datenerfassung

Datenerfassung schließt alle Methoden der zeitgleichen und zeitfolgerichtigen Messung und Zählung gegebenenfalls einschließlich Zeitstempel für messbare oder zählbare Daten und Gruppen von zusammenhängenden Daten ein. Charakteristisch ist die unmittelbare und direkte Zugänglichkeit der Messgröße oder einer damit physikalisch eindeutig verbundenen Ersatzgröße. Das ist Gegenstand der Messtechnik in allen bekannten Ausprägungen. Zur Erfassung gehört auch das Lesen von Identmerkmalen mittels geeigneter Kennzeichen und Lesegeräte.

Dienstbarkeit

Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken:

  1. den Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht
  2. die dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zustehende Grunddienstbarkeit
  3. die einer bestimmten Person zustehende beschränkte persönliche Dienstbarkeit
  4. das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht nach § 31 Wohnungseigentumsgesetz.
DIN 276

Kosten im Hochbau sind Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Die Baukosten setzen sich aus den Kosten für das Bauwerk (reine Baukosten genannt), den Kosten für die Außenanlagen und aus sonstigen Kosten (Baunebenkosten genannt) zusammen. In Bezug auf die Höhe der Baukosten ist deren Ermittlung, in Abhängigkeit von Planungsstand und Baufortschritt, ein wesentlicher Faktor. Die Definitionen sind in der DIN 276 Kosten von Hochbauten festgelegt.

DIN 277

Die DIN-Norm DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden.

Der Teil 1 der DIN 277 legt die Regeln für die Berechnung von Flächen- und Rauminhalten von Bauwerken fest. Diese Flächen- und Rauminhalte dienen sowohl der Ermittlung der Herstellungskosten von Gebäuden als auch der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Teil 2 gliedert die in Teil 1 definierte Nutzfläche von Gebäuden nach Gruppen unterschiedlicher Nutzungsarten und gibt Beispiele für die Zuordnung von Räumen und Flächen zu den einzelnen Nutzungsarten. Teil 3 legt die Messgrößen und Bezugseinheiten für Baukostengruppen auf der Grundlage der DIN 276 Kosten im Hochbau fest.

DIN 32736

VDMA 24196 überführt in DIN 32736

Mit der VDMA 24196 \"Gebäudemanagement - Begriffe und Leistungen\" hat die Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA bereits 1996 eine Richtlinie zum Gebäudemanagement erarbeitet und herausgegeben. Das Ziel, die bis dahin mit unterschiedlichen Inhalten verwendeten Begriffe zu vereinheitlichen und die dazugehörenden Leistungen zu beschreiben, wurde erreicht. VDMA 24196 hat sich am Markt erfolgreich durchgesetzt und ist ein anerkannter Standard in der Branche.

Im August 2000 ist DIN 32736 unter gleichem Namen erschienen. Basis der neuen DIN-Norm ist die bekannte VDMA 24196, welche sich in ihren wesentlichen Teilen wiederfindet.

Das Gebäudemanagement gliedert sich weiterhin in die drei Leistungsbereiche Technisches Gebäudemanagement (TGM), Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM) und Kaufmännisches Gebäudemanagement (KGM). Da in allen drei Leistungsbereichen flächenbezogene Leistungen enthalten sein können, wurde das \"Flächenmanagement (FLM)\" ergänzend berücksichtigt.

Mit der Herausgabe der DIN 32736 wird die VDMA 24196 zurückgezogen.

Parallel zur DIN 32736 ist das erläuternde Beiblatt 1 \"Gebäudemanagement - Begriffe und Leistungen - Gegenüberstellung von Leistungen\" erschienen. Es stellt u. a. einen Zusammenhang zwischen dem Gebäudemanagement, der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) und DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau) her. Das Beiblatt hilft, die unterschiedlichen Leistungen und daraus resultierenden Kosten richtig zuzuordnen und sorgt dadurch bei Vermietern und Mietern für mehr Transparenz bei der Betriebskostenabrechnung.

Doppik

Kaufmännisches Rechnungswesen, bei dem Leistungen und Zahlungen auf getrennten Konten verbucht werden, in Gegensatz zur Kameralistik der öffentlichen Verwaltung.

Glossary 2.7 uses technologies including PHP and SQL