| Begriff | Definition |
|---|---|
| Überwachungsbedürftige Anlagen |
Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen: 1. Dampfkesselanlagen, 2. Druckbehälteranlagen, 3. Füllanlagen, 4. Leitungen unter innerem Überdruck, 5. Aufzüge, 6. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, inklusive Bereiche mit explosiven Gasen und Stäuben, 7. Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten 1. Lageranlagen > 10.000 Liter 2. Füllstellen > 1.000 l/h 3. Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen 4. Entleerstellen für leicht- oder hoch entzündliche Flüssigkeiten. |
| Umzugsmanagement |
Planung und Simulation beliebiger Umzugsvarianten; Arbeitsplatz- und Ausstattungsanforderungen (IT, TK); Anzeige freier Kapazitäten mit Reservierungsfunktion; Erstellung von Umzugsetiketten, Inventarlisten... |