| Begriff | Definition |
|---|---|
| DIN 277 |
Die DIN-Norm DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden. Der Teil 1 der DIN 277 legt die Regeln für die Berechnung von Flächen- und Rauminhalten von Bauwerken fest. Diese Flächen- und Rauminhalte dienen sowohl der Ermittlung der Herstellungskosten von Gebäuden als auch der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Teil 2 gliedert die in Teil 1 definierte Nutzfläche von Gebäuden nach Gruppen unterschiedlicher Nutzungsarten und gibt Beispiele für die Zuordnung von Räumen und Flächen zu den einzelnen Nutzungsarten. Teil 3 legt die Messgrößen und Bezugseinheiten für Baukostengruppen auf der Grundlage der DIN 276 Kosten im Hochbau fest. |
| DIN 32736 |
VDMA 24196 überführt in DIN 32736 Mit der VDMA 24196 \"Gebäudemanagement - Begriffe und Leistungen\" hat die Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA bereits 1996 eine Richtlinie zum Gebäudemanagement erarbeitet und herausgegeben. Das Ziel, die bis dahin mit unterschiedlichen Inhalten verwendeten Begriffe zu vereinheitlichen und die dazugehörenden Leistungen zu beschreiben, wurde erreicht. VDMA 24196 hat sich am Markt erfolgreich durchgesetzt und ist ein anerkannter Standard in der Branche. Im August 2000 ist DIN 32736 unter gleichem Namen erschienen. Basis der neuen DIN-Norm ist die bekannte VDMA 24196, welche sich in ihren wesentlichen Teilen wiederfindet. Das Gebäudemanagement gliedert sich weiterhin in die drei Leistungsbereiche Technisches Gebäudemanagement (TGM), Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM) und Kaufmännisches Gebäudemanagement (KGM). Da in allen drei Leistungsbereichen flächenbezogene Leistungen enthalten sein können, wurde das \"Flächenmanagement (FLM)\" ergänzend berücksichtigt. Mit der Herausgabe der DIN 32736 wird die VDMA 24196 zurückgezogen. Parallel zur DIN 32736 ist das erläuternde Beiblatt 1 \"Gebäudemanagement - Begriffe und Leistungen - Gegenüberstellung von Leistungen\" erschienen. Es stellt u. a. einen Zusammenhang zwischen dem Gebäudemanagement, der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) und DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau) her. Das Beiblatt hilft, die unterschiedlichen Leistungen und daraus resultierenden Kosten richtig zuzuordnen und sorgt dadurch bei Vermietern und Mietern für mehr Transparenz bei der Betriebskostenabrechnung. |
| Doppik |
Kaufmännisches Rechnungswesen, bei dem Leistungen und Zahlungen auf getrennten Konten verbucht werden, in Gegensatz zur Kameralistik der öffentlichen Verwaltung. |
| EBF |
Energiebezugsfläche (EBF): Die EBF ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Die EBF wird brutto, das heisst aus den äusseren Abmessungen einschliesslich begrenzender Wände und Brüstungen berechnet. Bei reinen Wohnbauten entspricht die EBF im Normalfall der für die Ausnützungsziffer verwendeten Bruttogeschossfläche BGF. |
| Effektivität |
Untersucht das Verwaltungshandeln im Hinblick auf seine Wirksamkeit. Im Vordergrund steht, was getan wird, ohne dabei ausdrücklich auf die Art und Weise einzugehen, wie die angestrebten Ziele erreicht werden. Damit verfolgt die Effektivitätsbeurteilung eine auf das grundsätzliche Handeln ausgerichtete und damit eher langfristige Perspektive. Oder anders formuliert: Effektivität heißt, die richtigen Dinge tun. |
| Effizienz |
Untersucht das Amtshandeln im Hinblick auf seine Leistung. Im Vordergrund steht, wie bestimmte Ziele erreicht werden, ohne die Ziele dabei ausdrücklich in Frage zu stellen. Damit verfolgt die Effizienzbeurteilung eine eher kurzfristige, auf direkte Tätigkeiten ausgerichtete Perspektive. Oder anders formuliert: Effizienz heißt, die Dinge richtig tun. |
| Eigenbetrieb |
Wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das nach dem Eigenbetriebsrecht geführt wird. |
| Eigentum |
Das Eigentum stellt die allseitige rechtliche Gewalt über eine Sache (z.B. Grundstück) dar, und zwar durch den Eigentümer. In der Regel fällt Eigentum und Besitz in einer Person zusammen. |
| Eigentümer-Modell |
Der Nutzer ist gleichzeitig Eigentümer einer Immobilie. Siehe in Abgrenzung: Mieter-Vermieter-Modell |
| Einzelkosten |
Einzelkosten lassen sich direkt, also verursachungsgerecht, den einzelnen Produkten oder Kostenträgern zurechnen. Das Gegenstück zu den Einzelkosten sind Gemeinkosten, also solche Kosten, die nicht einem Produkt direkt zurechenbar sind. |
| Energiebezugsfläche |
Energiebezugsfläche (EBF): Die EBF ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Die EBF wird brutto, das heisst aus den äusseren Abmessungen einschliesslich begrenzender Wände und Brüstungen berechnet. Bei reinen Wohnbauten entspricht die EBF im Normalfall der für die Ausnützungsziffer verwendeten Bruttogeschossfläche BGF. |
| Energieeinsparverordnung - EnEV |
Die Regelung faßt die bisherigen Verordnungen über Wärmeschutz und zu den Heizungsanlagen zusammen. Die in der EnEV festgelegten Richtwerte für den Energiebedarf basieren auf der integrierten Betrachtung der Anlagentechnik einerseits und dem Wärmeschutz des Gebäudes andererseits. Damit ist die Verordnung auf eine ganzheitliche Optimierung der Einsparmöglichkeiten auf der Technik- und der Gebäudeseite ausgerichtet. Die Verordnung führt vor allem zu einer Verschärfung der Anforderungen im Neubau. Mit Hilfe neuer Standards soll der zulässige Energiebedarf gegenüber dem früheren Anforderungsniveau um rund 30 Prozent gesenkt werden. Bei bestehenden Gebäuden müssen - ähnlich wie bei der Wärmeschutzverordnung '95 - für bestimmte Baumaßnahmen an der Gebäudehülle vorgegebene und mit der EnEV noch einmal verschärfte Mindest-Dämmwerte erreicht werden. In Einzelfällen (oberste Geschoßdecke, alte Heizungsanlagen) werden Nachrüstverpflichtungen ausgesprochen. Außerdem wird durch "Energiebedarfsausweise" die Energietransparenz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt erhöht. |
| Energiemanagement |
Übernahme und Auswertung beliebiger Verbrauchsdaten; Nulldurchgang, Zählertausch; Kostenstellenzuordnung prozentual und per Umlageschlüssel; Anbindung an das Mietmanagement ... |
| Erbbaurecht |
Veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu haben. Bestimmte Zeit, oft 99 Jahre. Nach Ablauf der bestimmtenZeit erlischt das Erbbuarecht. Für das Bauwerk hat der Grundeigentümer dem Berechtigten eine Entschädigung zu zahlen (nur erste Rangstelle im Grundbuch ). |
| Eröffnungsbilanz |
Vermögenserfassung und –bewertung mit dem Ziel, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage einer Kommune zu ermitteln. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei das Immobilienvermögen. |